In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe zumindest anteilig übernommen. Informieren Sie sich am Besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung über eine Kostenübernahme, erfragen Sie den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) und die von der Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).