Die ersten Schritte
Das Erstgespräch steht am Anfang jedes Praxisangebots und dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Ganz egal ob es sich um eine Therapie, ein Coaching oder eine Beratung handelt vereinbaren wir zunächst ein diagnostisches Vorgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern. Im Erstgespräch sind Sie zu nichts verpflichtet. Sie können mich gerne anrufen, um einen Termin zur Klärung Ihrer Fragen zu vereinbaren.
Die Therapie findet normalerweise in Einzelsitzungen statt. Die Frequenz liegt in der Regel bei einer Sitzung pro Woche à 50 Minuten. Bei einer Paartherapie sind die Modalitäten gleich, nur, dass beide Partner bei allen Terminen gemeinsam anwesend sind.
Wenn der Entschluss zur Aufnahme einer Therapie getroffen wurde, kann diese in der Regel kurzfristig beginnen.
Ganz egal ob es sich um eine Therapie, ein Coaching oder eine Beratung handelt vereinbaren wir zunächst ein diagnostisches Vorgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern. Im Erstgespräch sind Sie zu nichts verpflichtet. Sie können mich gerne anrufen, um einen Termin zur Klärung Ihrer Fragen zu vereinbaren.
Die Therapie findet normalerweise in Einzelsitzungen statt. Die Frequenz liegt in der Regel bei einer Sitzung pro Woche à 50 Minuten. Bei einer Paartherapie sind die Modalitäten gleich, nur, dass beide Partner bei allen Terminen gemeinsam anwesend sind.
Wenn der Entschluss zur Aufnahme einer Therapie getroffen wurde, kann diese in der Regel kurzfristig beginnen.
Kosten für die Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Wenn Sie sich als gesetzlich Pflichtversicherter in meiner Praxis behandeln lassen möchten, geht dies im Rahmen des sogenannten „Kostenerstattung“. Dies ist dann möglich, wenn Sie Ihrer Kasse nachweisen, dass Sie keinen Therapieplatz in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis in einer zumutbaren Wartezeit bekommen können. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nach § 13 (3) Sozialgesetzbuch V dazu verpflichtet, die Ihnen durch Inanspruchnahme einer Privatpraxis entstandenen Kosten zu erstatten. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie vor Beginn der Behandlung stellen. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an mich. Zusätzlich empfehle ich diese Information zum Kostenerstattungsverfahren:
https://www.therapie.de/ psyche/info/fragen/wichtigste- fragen/psychotherapie- kostenerstattung/ Kosten für die Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeversicherte
In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe zumindest anteilig übernommen. Informieren Sie sich am Besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung über eine Kostenübernahme, erfragen Sie den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) und die von der Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Kosten für die Psychotherapie für Selbstzahle r
Der Stundensatz selbst finanzierter psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich ebenfalls an der GOP.
Kosten für Coaching, psychologische Beratung, und Paartherapie
Coaching und psychologische Beratung sind individuell und richten sich nach Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Zielen. Wenn Sie sich für mein Angebot interessieren oder weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie mich einfach. In einem unverbindlichen Informationsgespräch besprechen wir Ihren Coaching- bzw. Beratungsbedarf und definieren potenzielle Ziele. Nachdem ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen machen konnte, erstelle ich ein individuelles Angebot für Sie.Bitte beachten Sie, dass die Kosten sowohl für eine Paartherapie als auch für psychologische Beratung nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Dauer und Vergütung einer Sitzung werden individuell vereinbart.
Wenn Sie sich als gesetzlich Pflichtversicherter in meiner Praxis behandeln lassen möchten, geht dies im Rahmen des sogenannten „Kostenerstattung“. Dies ist dann möglich, wenn Sie Ihrer Kasse nachweisen, dass Sie keinen Therapieplatz in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis in einer zumutbaren Wartezeit bekommen können. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nach § 13 (3) Sozialgesetzbuch V dazu verpflichtet, die Ihnen durch Inanspruchnahme einer Privatpraxis entstandenen Kosten zu erstatten. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie vor Beginn der Behandlung stellen. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an mich.
https://www.therapie.de/
In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe zumindest anteilig übernommen. Informieren Sie sich am Besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung über eine Kostenübernahme, erfragen Sie den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) und die von der Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Der Stundensatz selbst finanzierter psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich ebenfalls an der GOP.
Kosten für Coaching, psychologische Beratung, und Paartherapie
Coaching und psychologische Beratung sind individuell und richten sich nach Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Zielen. Wenn Sie sich für mein Angebot interessieren oder weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie mich einfach. In einem unverbindlichen Informationsgespräch besprechen wir Ihren Coaching- bzw. Beratungsbedarf und definieren potenzielle Ziele. Nachdem ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen machen konnte, erstelle ich ein individuelles Angebot für Sie.