Wenn Sie sich als gesetzlich Pflichtversicherter in meiner Praxis behandeln lassen möchten, geht dies im Rahmen des sogenannten „Kostenerstattung“. Dies ist dann möglich, wenn Sie Ihrer Kasse nachweisen, dass Sie keinen Therapieplatz in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis in einer zumutbaren Wartezeit bekommen können. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nach § 13 (3) Sozialgesetzbuch V dazu verpflichtet, die Ihnen durch Inanspruchnahme einer Privatpraxis entstandenen Kosten zu erstatten. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie vor Beginn der Behandlung stellen. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an mich.
Zusätzlich empfehle ich diese Information zum Kostenerstattungsverfahren:
https://www.therapie.de/